Wohnen

Es stehen zur Unterstützung der betroffenen Suchterkrankten verschiedene betreute Wohnformen im Landkreis zur Verfügung. Die Anträge zur Kostenübernahme und Entscheidung über die geeignete Hilfe gehen über die Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozialamt. Es erfolgt vorher ein ärztliches Gutachten, welches das Sozialamt in Auftrag gibt.

Ambulant betreutes Wohnen

Wohnheime

Wohnen in Krisensituationen