Entwöhnung

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Suchtberatungsstelle Altenburger Land
Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke Altenburger Land

Zeitzer Straße 14, 04600 Altenburg
Telefon 03447/313448
Telefax 03447/8909949
E-Mail

Sprechzeiten:

Montag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr

Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr

Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr

Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr

Freitag von 9 bis 12 Uhr

und nach Vereinbarung


Zu den Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen für Einzelgespräche jederzeit möglich.

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Suchtberatungsstelle Schmölln der Horizonte gGmbH
Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und Suchtkranke Altenburg/Schmölln

Friedrich-Naumann-Straße 4, 04626 Schmölln
Telefon 034491/81472
Telefax 034491/81472
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Suchtstation Station 1A
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik

Zeitzer Straße 28, 04600 Altenburg
Telefon 03447/562220
Telefax 03447/562229
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Entwöhnungsbehandlung (früher „Entziehungskur“ genannt)

Eine Entwöhnungsbehandlung ist eine Therapie, die als „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag“ offiziell bezeichnet wird, aber auch als „Medizinische Rehabilitation“, oder „Langzeit-Therapie“. Sie hat zum Ziel die Erwerbsfähigkeit des Antragstellers wieder herzustellen, bzw. mögliche Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie zu beseitigen oder Verschlimmerungen zu verhüten. Entwöhnungsbehandlungen werden für Alkohol-, Medikamenten- und Drogen-Abhängige sowie für Menschen mit krankhafter Spielabhängigkeit angeboten. Eine Entwöhnungsbehandlung wird häufig stationär, unter bestimmten Bedingungen auch ambulant durchgeführt.
Die Regelbehandlungszeit einer stationären Entwöhnungsbehandlung für Alkohol-, Medikamenten- und Spiel-Abhängige beträgt 12 Wochen, die für Drogen-Abhängige 24 Wochen. Stationäre Entwöhnungsbehandlungen werden in einer Fachklinik durchgeführt, ambulante in einer Suchtberatungsstelle, die dafür eine Zulassung hat. Leistungsträger für eine Entwöhnungsbehandlung sind vorrangig die Rentenversicherungsträger, nachrangig die Krankenkassen, im Ausnahmefall der örtliche Sozialhilfeträger. Für eine Entwöhnungsbehandlung wird ein Antrag über eine Suchtberatungsstelle oder in einem Krankenhaus, in dem Entgiftungen durchgeführt werden, gestellt. Die Therapie kann erst nach einer Bewilligung durch den Leistungsträger und der Bestätigung durch die Fachklinik angetreten werden.
In einer Entwöhnungsbehandlung werden therapeutische Einzel- und Gruppengespräche durchgeführt. Ergänzt werden sie u. a. durch Arbeits-, Ergo-, Sport- und Bewegungstherapie. Durch diese Therapieelemente wird die Aufarbeitung der seelischen Abhängigkeit von Suchtmitteln begonnen.
Nach regulär abgeschlossener Entwöhnungsbehandlung schließt sich eine ambulante Nachsorge über einen Zeitraum von 6 Monaten in Form von Einzel- Paar-, Familien- und wöchentlichen Gruppengesprächen in einer Suchtberatungsstelle an.

Bei der Antragstellung können Ihnen folgende Einrichtungen helfen: